Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es ist uns stets erstes Gebot, jeden Wunsch unserer Kunden so anspruchsvoll zu erfüllen, wie dies dem Ruf und der Erfahrung unseres Hauses entspricht.
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses. Sie werden durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1 . Angebot und Lieferung
Die aufgeführten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Veranstaltungen im Landgasthof „Zur Fronmühle“ und zuzgl. Mehrwertsteuer für Veranstaltungen außer Haus.
Nicht enthalten sind Anlieferung und Abholung sowie unser Servicepersonal und Gerätschaften. Diese werden ja nach Aufwand und Entfernung individuell berechnet.
2. Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt zu dem im Angebot genannten Termin. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Bankett-Service Bauer oder der Landgasthof „Zur Fronmühle“ werden an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeit durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt unabwendbar waren oder durch höhere Gewalt entstanden sind. In diesem Fall, wenn die Lieferung nicht in angemessener Frist erbracht werden kann, wird Bankett-Service Bauer oder der Landgasthof „Zur Fronmühle“ von Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen.
3. Zahlungsbedingungen
Es gelten jeweils die Preise des Vertragsangebotes.
Zahlungsziel ist sofern nicht anders vereinbart am Tag der Lieferung in bar oder per EC-Karte ohne jeden Abzug.
Ab einem Auftragswert von 1.500,- € ist eine Anzahlung in Höhe von 75% des Auftragswertes 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin fällig.
4. Beanstandungen
Sollten unsere Sach- und/oder Dienstleistungen dem Kunden einen berechtigten Anlass zur Beanstandung geben, muss dies unmittelbar nach Feststellung unserem Personal mitgeteilt werden. Bankett-Service Bauer oder der Landgasthof „Zur Fronmühle“ haben das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
5. Bestellung und Rücktritt
Wir bitten um schriftliche Bestellung zur Erteilung eines Auftrages. Bitten nutzen Sie hierzu das von uns zur Verfügung gestellt Formular.
Änderungen der Liefermengen können bis 7 Arbeitstage vor Liefertermin erfolgen. Die Stornierung eines Auftrages ist bis 14 Tage vor der Lieferung kostenfrei möglich. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Auftragswertes. Ab dem 6. Tag vor dem Liefertermin müssen wir 75% des Auftragswertes berechnen.
Ausgenommen sind Waren außerhalb unseres Standard-Sortiments, die auf besonderen Kundenwunsch beschafft wurden. In diesem Fall besteht eine Abnahmepflicht für den Kunden.
6. Haftung
Mit Übernahme der Lieferungen und Leistungen durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigungen, Verminderungen und Verschlechterungen einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden auf den Kunden über. Für Verlust oder Beschädigung angelieferter Mietgegenstände etc. berechnen wir ohne dass es eines Verschulden Nachweises bedarf, den jeweiligen Neuwert des Gegenstandes.
7. Ausstattung im Landgasthof „Zur Fronmühle“ / Tisch- und Raumdekoration
Die Ausstattung im Landgasthof „Zur Fronmühle“ entspricht ihrem ländlichen Charakter. Auf den Tischen befinden sich Läufer, im Außenbereich karierte Tischdecken. Wir benutzen hochwertige Zellstoff-Servietten. Änderungswünsche nehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung entgegen.
Auf Wunsch beschaffen wir Dekoration oder Blumenschmuck nach Ihren Wünschen. Bei der Dekoration mit mitgebrachtem Deko-Material werden die Personalkosten nach Aufwand berechnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir im Falle von unverhältnismäßig hoher Verschmutzung (z.B. Konfetti o.ä.) eine Pauschale i.H.v. 80,-€ für die Endreinigung berechnen müssen.
8. Probeessen
Gerne können Sie Ihre Menü oder Büfett zur Probe genießen. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass ein Probeessen erst ab einem Auftragsvolumen von 50 Personen möglich ist und eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Ggf. obliegt es unserem Küchenchef bei Produkten außerhalb unseres Standard-Sortiments für das Probeessen geringfügige Variationen vorzunehmen. Die verzehrten Speisen werden zunächst berechnet, und dem Auftraggeber bei Auftragsbestätigung der entsprechende Betrag für max. 2 Personen gut geschrieben. Die Gutschrift wird bei Rechnungsstellung zum Abzug gebracht.
9. Saisonelle Produkte
Saisonelle Produkte können unter Umständen durch andere, gleichwertige Lebensmittel ersetzt werden, wenn diese nicht auf dem Markt oder zu angemessenen Preisen verfügbar sind. Diese Entscheidung obliegt dem Küchenchef.
10. Geschlossene Gesellschaften / Musik- und Beschallungsanlagen
Gerne überlassen wir Ihnen unseren Landgasthof für Ihre „geschlossene Gesellschaft“ ab 50 Personen (Vollzahler). Bei geringerer Personenzahl ist eine alleinige Nutzung unserer Räumlichkeiten ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und gegen entsprechende Berechnung möglich.
Der Einsatz von Musik- und Beschallungsanlagen im Landgasthof „Zur Fronmühle“ ist nur bei alleiniger Nutzung unseres Restaurants und nach Abstimmung mit dem Inhaber möglich. Die Musik muss ab 24:00 Uhr auf Zimmerlautstärke reduziert werden.
11. Mitgebrachter Kuchen
Selbstverständlich können Sie den Kuchen für Ihre Feierlichkeiten mitbringen. In diesem Fall berechnen wir eine Kaffee-Pauschale gem. Angebot. Darin enthalten sind die Kosten für Kaffee (so viel Sie verzehren möchten), Gedeck und unser Servicepersonal. Kaffeespezialitäten, wie Espresso, Cappuccino oder sonstige Heißgetränke werden separat berechnet.
Stand: September 2017